Reisepass rechtzeitig verlängern

Veröffentlichungsdatum25.04.2024Lesedauer1 Minute
Reisepass

Denken Sie daran, rechtzeitig vor Beginn der Urlaubszeit Ihre Reisedokumente verlängern zu lassen.

Die auf der Homepage des Bundes angegebene Bearbeitungsdauer von „ca. fünf Arbeitstagen“ ist eine Mindestdauer, die bei einer direkten Bearbeitung in der Bezirkshauptmannschaft als gesichert angesehen werden kann. Bei einer Antragstellung in der Gemeinde muss der Postweg, der Zahlungsweg und die Prüfung des Antrages durch die Bezirkshauptmannschaft miteingerechnet werden. Aufgrund der traditionell erhöhten Antragszahlen während der Sommermonate kann sich der Zeitraum bis zur endgültigen Zustellung des Dokuments erfahrungsgemäß deutlich verlängern.

Anträge zur Ausstellung von Reisedokumenten werden in der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet:

https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke/bh-su/bhsu-buergerservice/bhsu-reisepass

Auch die Registrierung der ID-Austria ist in der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria nur bei einer Landespolizeidirektion registrieren lassen. Eine Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung findet sich auf der Webseite des Innenministeriums (Terminvereinbarung (bmi.gv.at)).

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:

  • Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Grundsätzlich müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (zB Fluglinie) beachtet werden. Dadurch kann sich die faktische Gültigkeit eines Reisedokuments weiter einschränken. 
  • Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen außerdem vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepässen/Personalausweisen nicht möglich ist, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde.
  • Verständigungsservice: Bei Verwendung der ID-Austria besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich an einem bestimmten Datum per E-Mail an die Passerneuerung bzw. -änderung erinnern zu lassen: https://www.oesterreich.gv.at/landingpages/reisepass.html