Strafregisterbescheinigung

Die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung können, je nach beantragter Strafregisterbescheinigung, unterschiedlich hoch sein. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Antrag auf Ausstellung oder Aufnahme einer Niederschrift über den Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung

Antrag auf Ausstellung einer besonderen Strafregisterbescheinigung (Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung sowie terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen), 

  • 29 Euro

Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement

Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer

  • Freiwilligenorganisation,
  • spendenbegünstigten Einrichtung (BMF) und
  • gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtung

ist gebühren- und abgabenfrei.

Für die Beantragung einer gebührenfreien Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement bei einer Freiwilligenorganisation ist folgendes standardisiertes Formular beizulegen: Bestätigung des freiwilligen Engagements - Freiwilligenpass 

Dieses umfasst alle gesetzlich erforderlichen Angaben, die für eine Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen durch die ausstellende Behörde erforderlich sind.

Hinweis

Hinweis Die Bestätigungen müssen im Original oder in Kopie vorgelegt werden. Nicht geeignet sind hingegen Blanko- und Pauschalbestätigungen, vorgefertigte Kopien oder Bestätigungen, die aus dem Internet heruntergeladen werden. Für einen geeigneten Nachweis müssen die Bestätigungen somit eigens für den Antragsteller ausgestellt worden sein (z.B. Adressierung an den Antragsteller durch den Arbeitgeber).

Zuständig