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Der ausgewiesene Beitrag für den Besuch der alterserweiterten Gruppe/Schulkindgruppe ist ein Monatsbeitrag und abhängig vom gemeinsamen Haushhaltsnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlung, Urlaubsgeld, Familienbeihilfe und Alimente) und Dauer der beanspruchten Betreuung. Entsprechende Lohn-/Gehaltsnachweise sind binnen 14 Tagen nach Anmeldung vorzulegen, anderenfalls kommt der Höchstbetrag zur Vorschreibung.
* abzüglich € 20,00 Landesförderung** abzüglich € 40,00 Landesförderung