Wird üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:
Geburtsurkunde beider Elternteile
Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
Heiratsurkunde der Eltern
Meldenachweise beider Elternteile
allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Gebühren üblicherweise € 17,20 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden, auf Wunsch werden auch mehrere bzw. weniger Urkunden ausgestellt)