Anzeige einer Geburt

Wird üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile

  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile

  • Heiratsurkunde der Eltern

  • Meldenachweise beider Elternteile

  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise € 17,20 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden, auf Wunsch werden auch mehrere bzw. weniger Urkunden ausgestellt)

Zuständig