Feuerpolizei - Feuerbeschau

Die Gemeinde Anthering hat gemäß § 10 der Salzburger Feuerpolizeiordnung unter vorheriger Ankündigung (u.a. Riegetzettel, Amtstafel udgl.) die Feuerbeschau durch den amtlichen Sachverständigen von der Landesstelle für Brandverhütung, den Ortsfeuerwehrkommandanten und den Bezirksrauchfangkehrermeister durchzuführen.

Zuständig