Flächenwidmung

Die Gemeinde hat auf der Grundlage des räumlichen Entwicklungskonzeptes durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufzustellen. Dieser regelt die geordnete Nutzung des gesamten Gemeindegebietes.
Der Flächenwidmungsplan liegt während der Amtsstunden für jedermann zur allgemeinen Einsicht auf.

Zuständig