Salzburger Familienpass

Wer bekommt den Salzburger Familienpass?

Der Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 19. Geburtstag, für die Familienbeihilfe bezogen wird (bitte Nachweis mitbringen). Die im Familienpass eingetragenen Personen müssen mit dem/der AntragsstellerIn im gemeinsamen Haushalt leben.

Besondere Regelung:
Auch Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen, ebenso Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern. Auch "Besuchsväter" oder "Besuchsmütter" haben diese Möglichkeit, wenn sie ihr Besuchsrecht nachweisen.

Die Familie muss den Wohnsitz im Land Salzburg haben.

Wie bekommen Sie den Salzburger Familienpass?

Sie können sich Ihren Familienpass über Ihre Wohnsitzgemeinde besorgen. Die Ausstellung des Familienpasses erfolgt für die Familien kostenlos beim zuständigen Gemeindeamt.

Der Familienpass ist nach Ausstellung drei Jahre gültig. Änderungen in den Vorraussetzungen, etwa Wegfall der Familienbeihilfe für ein Kind, müssen Sie beim Wohnsitzgemeindeamt bitte umgehend melden. Hinzukommende Kinder können Sie jederzeit vom Gemeindeamt nachtragen lassen.

Was soll mit dem Familienpass erreicht werden?

Gemeinsame Erlebnisse und Aktivitäten in Familien werden gefördert.

Familien können Freizeitveranstaltungen gemeinsam kostengünstiger konsumieren.

Es wird ein Überblick über die Salzburger Familienpass-Partner und über Einrichtungen, die allgemeine Familientarife anbieten, geschaffen. (Broschüren im Gemeindeamt erhältlich)

Erklärtes Ziel des Familienreferates ist es auch, immer wieder neue Familienpass-Partner zu finden. Der Salzburger Familienpass wird so weiter an Attraktivität gewinnen. Auch unser Schwimmbad zählt sich zu den Familienpass-Partnern.

Wann gibt es eine Ermäßigung?

Die Ermäßigungen des Salzburger Familienpasses kommen nur dann zum Tragen, wenn mindestens ein Erwachsener (Eltern, Pflegeeltern, Großeltern, Tageseltern) mit einem Kind ein im Familienpass integriertes Freizeitangebot gemeinsam in Anspruch nimmt.

Sie weisen dem Familienpass-Partner, z.B. einer in der Broschüre angeführten Schiliftgesellschaft, einem Bad oder Museum den Familienpass vor und erhalten die Ermäßigung.

Die Familienpass-Partner sind durch das Familienpass-Logo gekennzeichnet. Die Gewährung der Ermäßigung liegt im Ermessen des jeweiligen Familienpass-Partners.

Die Preisnachlässe bei den einzelnen Einrichtungen sind unterschiedlich und in der Familienpass-Broschüre angeführt.

Die Familienpass-Partner bzw. das Familienreferat des Landes (0662-8042-5435 oder 5436) geben Ihnen natürlich gerne darüber hinaus Auskünfte.

https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Seiten/familienpass.aspx

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