Staatsbürgerschaftsnachweis

Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Ansuchenden

  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)

  • € 40,30

Nach Hochzeit mit Namensänderung muss der Staatsbürgerschaftsnachweis auf den neuen Namen umgeändert werden, Kosten € 24,20. Bei einer Namensänderung, die nicht aufgrund einer Heirat erfolgte, ist eine Neuausstellung des STBNW notwendig.

Gebührenbefreiuung für die Ausstellung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes:

Ab 1. Jänner 2008 sind Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes
veranlasst sind, sowie die dazugehörigen Anträge von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente
innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden.
Die Befreiung des § 35 Abs. 6 GebG bezieht sich nicht auf die Landesverwaltungsabgaben.

Die Befreiung kommt auch dann zur Anwendung, wenn das Kind vor dem 1. Jänner
2008 geboren wurde und die Ausstellung der entsprechenden Dokumente innerhalb von
2 Jahren ab der Geburt des Kindes, jedoch nach dem 31. Dezember 2007 erfolgt.

Tipps, was muss ich mitnehmen, usw.

Zuständig